Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2022

Aufgrund der besonderen Situation im Ahrtal hat die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück ein Infoblatt mit ergänzenden Hinweisen zu den dortigen Bodenrichtwerten zum Stichtag 1. Januar 2022 erarbeitet.

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