Umsätze auf dem Grundstücksmarkt Rheinland-Pfalz

Anzahl an Kaufverträgen sowie Geld- und Flächenumsätze

Nach § 193 Abs. 5 des BauGB in Verbindung mit § 10 Nr. 3 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) führen die örtlichen Gutachterausschüsse Auswertungen und Analysen des regionalen Grundstücksmarktgeschehens durch. Der Obere Gutachterausschuss des Landes Rheinland-Pfalz führt nach § 198 Abs. 2 des BauGB in Verbindung mit § 18 Abs. 2 Nr. 1 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens unter Verwendung der Wertermittlungsinformationen der örtlich zuständigen Gutachterausschüsse durch. Durch die Bereitstellung der Auswertungen wird zu einer bundesweiten Grundstücksmarkttransparenz beigetragen.

Die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses hält standardisierte Zusammenstellungen über die Anzahl von Kauffällen und die Höhe von Geld- bzw. Flächenumsätzen ausgewählt nach Teilmärkten, Jahren und Gebietskörperschaften bereit. Die Daten können als Excel-Tabelle oder PDF-Datei bereitgestellt werden.

Es können auch spezielle Auswertungen zu Umsätzen nach von Ihnen gewünschten Teilmärkten, Zeitintervallen oder Regionen beantragt werden. Die der Geschäftsstelle vorliegenden Kauffälle des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs (einschließlich Erbbaurechtsbestellungen) werden selektiert und die Umsätze als PDF-Datei bereitgestellt.

Bitte beachten Sie, dass die Kauffälle aus dem Vorjahr erst gegen Ende des ersten Quartals des aktuellen Jahres vollständig erfasst sind. Zur Veranschaulichung der Auswertungen stehen Ihnen rechts Beispiele zur Verfügung.

Zuständigkeit

Zuständig für die Zusammenstellungen der Umsatzdaten für den Bereich eines Gutachterausschusses ist der jeweilige Gutachterausschuss. Für überregionale Zusammenstellungen ist der Obere Gutachterausschuss.

Kosten

Die Kosten für die Bereitstellung von Umsatzdaten richten sich nach Nr. 29.3.2 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis).

Die Gebühr für einen Auszug aus vorliegenden Grundstücksmarktinformationen für den Bereich eines Gutachterausschusses richtet sich nach Nr. 29.3.2.1 GebVermGAVO. Nähere Kosteninformationen entnehmen Sie der Gebührenübersicht. Die Gebühr für spezielle Auswertungen richtet sich laut Nr. 29.3.2.2 nach dem Zeitaufwand.

Die jeweilige Geschäftsstelle gibt vor dem endgültigen Auftrag gerne eine unverbindliche Kostenschätzung ab. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige telefonische Kontaktaufnahme.