Kontakt

Wenn Sie über keine E-Mail-Adresse verfügen, können Sie auch telefonisch, per Fax oder per Brief mit uns Kontakt aufnehmen. Unsere Adresse finden Sie hier.

Unterschiedliche Zuständigkeiten der örtlichen Gutachterausschüsse und des oberen Gutachterausschusses

Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und den Bodenrichtwerten, sowie einem Antrag auf ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB und der Übermittlung von Kaufverträgen wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die Geschäftsstellen der örtlichen Gutachterausschüsse.

Zur Ermittlung des zuständigen Gutachterausschusses steht Ihnen die Geschäftsstellensuche zur Verfügung.

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