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Unterschiedliche Zuständigkeiten der örtlichen Gutachterausschüsse und des oberen Gutachterausschusses
Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung und den Bodenrichtwerten, sowie einem Antrag auf ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB und der Übermittlung von Kaufverträgen wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die Geschäftsstellen der örtlichen Gutachterausschüsse.
Zur Ermittlung des zuständigen Gutachterausschusses steht Ihnen die Geschäftsstellensuche zur Verfügung.
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