Durchschnittliche Bodenwertniveaus
Hier können Sie sich einen allgemeinen Überblick über durchschnittliche Bodenwertniveaus für Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbebauflächen sowie land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen, bezogen auf den Bereich der Gemarkungen in Rheinland-Pfalz, verschaffen.
Die bisher von den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte in Rheinland-Pfalz ermittelten generalisierten Bodenrichtwerte für baureifes Land und landwirtschaftlich genutzten Flächen wurden mit der Bodenrichtwertfortschreibung zum Stichtag 01.01.2026 durch die durchschnittliche Bodenwertniveaus ersetzt. Grundlage ist § 16 Gutachterausschussverordnung Rheinland-Pfalz (GAVO) vom 20.04.2005, zuletzt geändert am 22.12.2025. Die durchschnittlichen Bodenwertniveaus werden von der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Rheinland-Pfalz auf Grundlage der zonalen Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse berechnet. Dazu wurde eine flächengewichtete Mittelwertbildung der vorliegenden Bodenrichtwertzonen der Gemarkung der jeweiligen Grundstücksart verwendet.
Bei den durchschnittlichen Bodenwertniveaus handelt es sich somit um Übersichtswerte der jeweiligen Gemarkungen. Die zonalen Bodenrichtwerte können von diesem Durchschnitt nach oben oder unten abweichen.
Die durchschnittlichen Bodenwertniveaus können im Viewer BORIS.rlp.de eingesehen werden. Die Tabelle mit den durchschnittlichen Bodenwertniveaus der zugehörigen Gemarkungen öffnet sich mit einem Mausklick auf die Fläche der jeweiligen Gemarkung.
Die Karte kann über die Druckfunktion des Browsers ausgegeben werden. Um die Tabellen zu drucken, scrollen Sie bis zum Ende des Tabellenfensters und klicken auf den Button "Drucken".
Die Verwaltungsgrenzen entsprechen dem Stand vom 01.01.2026.
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Generalisierte Bodenrichtwerte (historisch, Stichtag 01.01.2024 und älter)
Hier können Sie sich einen allgemeinen Überblick über generalisierte Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gewerbebauflächen und land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, bezogen auf den Bereich der Gemeinden in Rheinland-Pfalz, verschaffen.
Bei generalisierten Bodenrichtwerten handelt es sich um Übersichtswerte der jeweiligen Gemeinden (Bodenwertniveaus). Die zonalen Bodenrichtwerte können von diesem Durchschnitt nach oben oder unten abweichen.
Die historischen generalisierten Bodenrichtwerte (Stichtag 01.01.2024 und älter) liegen in Listenform vor und können beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz gegen Gebühr erworben werden.
