Grundstücksmarktbericht für den Bereich Westerwald-Taunus für den Zeitraum 01.07.2022 - 31.12.2023

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus hat aktuelle Marktentwicklungen, Empfehlungen zu den Bodenrichtwerten 2024 und Auswertungen zu bebauten Grundstücken in ihrem Zuständigkeitsbereich sowie Beschlüsse des örtlichen Gutachterausschusses zu einem örtlichen Grundstücksmarktbericht zusammengefasst.

Der örtliche Grundstücksmarktbericht enthält auf 50 Seiten verschiedene Auswertungen der Geschäftsstelle und Beschlüsse des Gutachterausschusses im Berichtszeitraum 01.07.2022 bis 31.12.2023. Der Gutachterausschuss Westerwald-Taunus ist damit seiner Pflichtaufgabe nachgekommen und hat gemäß § 193 Abs. 5 BauGB sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten ermittelt und beschlossen. Die Auswertungen des Landesgrundstücksmarktberichtes 2023 sowie die vorliegende örtliche Auswertung des Gutachterausschusses Westerwald-Taunus sind alleine deshalb nicht deckungsgleich, da jeweils eine eigene Stichprobe zu Grunde liegt. Die Auswertung im Grundstücksmarktbericht WWT berücksichtigt die örtlichen Besonderheiten und ist anzuwenden, sofern der örtliche Markt gemäß der dargestellten Modellbeschreibung betrachtet wird.

Die ersten beiden Kapitel sind gebührenfrei erhältlich. Ab Kapitel 3 werden aufgrund der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse Gebühren erhoben. Alle Details zum Inhalt, zu den Gebühren sowie zur Bestellung sind in einem beschreibenden Dokument unter https://gutachterausschuesse.rlp.de/marktdaten/oertliche-grundstuecksmarktberichte/gutachterausschuss-fuer-den-bereich-westerwald-taunus zusammengestellt.

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