| Pressemitteilung

Bereit für die Grundsteuer – Die Bodenrichtwerte wurden durch die Gutachterausschüsse zum Stichtag 01.01.2022 aktualisiert

Alle zwei Jahre werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte in Rheinland-Pfalz die Bodenrichtwerte für Bauflächen sowie land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen auf der Grundlage der Daten der Kaufpreissammlung neu festgelegt.
Tabelle mit statistischen Daten zu Bodenrichtwerten in Rheinland-Pfalz, Stichtag 1. Januar 2022
Statistische Übersicht der Bodenrichtwerte in Rheinland-Pfalz zum Stichtag 01.01.2022 mit durchschnittlichen Bodenrichtwerten;
Karte von Rheinland-Pfalz , die die durchschnittliche Bodenrichtwerte von Wohnbauland von 2020 bis 2022 zeigt
Darstellung des Bodenwertniveaus in den Verbandsgemeinden auf Grundlage der generalisierten Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022
Karte von Rheinland-Pfalz , die die durchschnittliche Bodenpreisentwicklung von Wohnbauland von 2020 bis 2022 zeigt
Darstellung der durchschnittlichen Steigerungen der Bodenrichtwerte in den Verbandsgemeinden auf Grundlage der generalisierten Bodenrichtwerte zu den Stichtagen 01.01.2020 und 01.01.2022
Karte von Rheinland-Pfalz , die die durchschnittliche Bodenpreisentwicklung von Ackerflächen von 2020 bis 2022 zeigt
Darstellung der durchschnittlichen Bodenpreisentwicklung für landwirtschaftliche Flächen (Acker) im Zeitraum 2020 bis 2022

Die Bodenrichtwerte bilden somit einen wichtigen Baustein zur Schaffung von Transparenz auf dem rheinland-pfälzischen Grundstücksmarkt, denn Jeder kann sich somit einen Überblick über das örtliche Bodenwertniveau verschaffen. Zusätzlich kommt den Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2022 auch eine besondere Bedeutung zu, da sie eine Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer nach dem neuen Modell durch die Finanzverwaltung sind.

Insgesamt werden in Rheinland-Pfalz zum Stichtag 01.01.2022 ca. 77.000 Bodenrichtwertzonen geführt. Wie der nachfolgenden Übersicht entnommen werden kann, entfallen etwa drei Viertel der Zonen auf land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen und etwa ein Viertel der Zonen auf Bauflächen. Die höchsten Bodenrichtwerte sind bei den gemischten Bauflächen zu finden, bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen zeigen sich bei den Weingärten die höchsten Bodenrichtwerte.

Die Schwerpunkte mit einem hohen durchschnittlichen Bodenwertniveau für Wohnbauland liegen im Bereich der großen rheinland-pfälzischen Städte, insbesondere entlang des Rheins. Dabei sind die Einflüsse aus den angrenzenden Ballungsgebieten benachbarter Länder – wie z. B. aus dem Bereich Bonn/Siegburg, dem Rhein-Main-Gebiet, Baden-Württemberg oder für das Trierer Umland der Einfluss aus Luxemburg – deutlich erkennbar. Das Bauland für den individuellen Wohnungsbau (nicht für den Geschosswohnungsbau in den Innenstädten) liegt in Mainz, Trier, Koblenz sowie in den Städten der Rheinpfalz meist deutlich über 300,- €/m².

Die Bodenrichtwerte für Wohnbauflächen sind im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 01.01.2022 in allen rheinland-pfälzischen Landkreisen und kreisfreien Städten deutlich gestiegen. Die Steigerung bewegt sich dabei in einer Spanne von 3 % bis 39 % und beträgt landesdurchschnittlich 21 %. Auch bei den gemischten Bauflächen liegen die Bodenrichtwertsteigerungen in diesem Zeitraum mit durchschnittlich 24 % in der gleichen Größenordnung. Dabei sind die größten Zuwächse mit über 30 % in den Landkreisen Kaiserlautern, Donnersbergkreis und Rhein-Hunsrück-Kreis sowie in den Städten Germersheim, Worms und Zweibrücken zu verzeichnen. Diese Entwicklungen waren angesichts des bundesweiten Trends zu erwarten. Die Nachfrage nach Bauland ist nach wie vor ungebrochen, was unter anderem darauf zurückzuführen sein wird, dass die Zinsen günstig sind und daher momentan in „Betongold“ investiert wird. Bemerkenswert ist allerdings auch, dass sich die Bodenwertsteigerungen nicht nur auf die Städte, sondern auch zunehmend auf den ländlichen Bereich und damit in die Fläche ausweiten. So ist in der nachfolgenden Grafik zu erkennen, dass es nahezu in allen Verbandsgemeinden zu Bodenwertsteigerungen von mindestens 10 % innerhalb der zwei Jahre gekommen ist. Diese Entwicklung ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass es durch die Corona-Pandemie zu einer deutlichen Flexibilität des Arbeitsortes gekommen ist und aufgrund des Homeoffice-Angebots sowie des knappen Baulandangebots in den Städten zunehmend in das preisgünstigere Umland ausgewichen wird. Die digitale Infrastruktur spielt dabei eine stärkere Rolle, als die verkehrliche Anbindung.

Die Bodenwerte für Gewerbeflächen (ohne Industrie) sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen (Ackerland) sind in Rheinland-Pfalz ebenfalls mit durchschnittlich 15 % bzw. 9 % gestiegen. Bei den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist allerdings erkennbar, dass im Bereich der Städte und der unmittelbaren Umgebung die Preissteigerungsraten geringer sind. Hier befinden sich die Bodenwerte für Acker- bzw. Grünlandflächen bereits auf einem hohen Niveau.

Die zum 01.01.2022 von den Gutachterausschüssen beschlossenen Bodenrichtwerte sind auch Grundlage zur Festlegung der Grundsteuerwerte seitens der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung im Zuge der Grundsteuerreform zur Hauptfeststellung mit Stichtag 01.01.2022. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern unter www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer verfügbar.

Die Bodenrichtwerte für Rheinland-Pfalz können im Internet unter www.boris.rlp.de bzw. www.maps.rlp.de oder www.geoportal.rlp.de eingesehen werden. Weitergehende Informationen zum Thema Wertermittlung und Daten des Grundstücksmarktes sind direkt bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse vor Ort oder unter https://gutachterausschuesse.rlp.de erhältlich.

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