Die Kaufpreissammlung - Inhalt und Zweck

Einfamilienhaus und Kaufvertrag

Die 12 örtlichen Gutachterausschüsse in Rheinland-Pfalz führen jeweils eine Kaufpreissammlung, werten sie aus und ermitteln Bodenrichtwerte und sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Dazu erhalten die Gutachterausschüsse von den Notaren eine Abschrift jeden Vertrages über die Eigentumsübertragung an einem Grundstück oder einer Eigentumswohnung oder über die Begründung eines Erbbaurechts.

Die wertrelevanten Vertragsdaten werden um öffentlich-rechtliche Festsetzungen und weitere Daten aus dem Liegenschaftskataster ergänzt. Dies erfolgt unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen stets grundstücksbezogen. Für die Ableitung von Wertermittlungsfaktoren erheben die Geschäftsstellen von ausgesuchten Objekten zusätzliche Daten mittels Fragebögen oder Ortsbesichtigungen.

Unter differenzierter Beachtung des Datenschutzes und der gesetzlichen Vorschriften können Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt werden.