• Bereich Osteifel-Hunsrück
    • Bereich Rheinhessen-Nahe
    • Bereich Rheinpfalz
    • Bereich Westeifel-Mosel
    • Bereich Westpfalz
    • Bereich Westerwald-Taunus
    • Bereich der Stadt Koblenz
    • Bereich der Stadt Trier
    • Bereich der Stadt Mainz
    • Bereich der Stadt Worms
    • Bereich der Stadt Ludwigshafen
    • Bereich der Stadt Kaiserslautern
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
Link zur Startseite
  • Startseite
  • Bodenrichtwerte
    • Bodenrichtwerte
    • Bodenrichtwerte - Basisdienst
    • Bodenrichtwerte - Premiumdienst
    • Generalisierte Bodenrichtwerte
      • Generalisierte Bodenrichtwerte
      • Wohnbauflächen
      • Gemischte Bauflächen
      • Gewerbebauflächen
      • Land und forstwirtschaftlich genutzte Flächen
    • Auszug aus der Bodenrichtwertkarte
    • Historische Bodenrichtwerte
    • Korrekturen zu Bodenrichtwerten
      • Korrekturen zu Bodenrichtwerten
      • Gutachterausschuss für den Bereich Osteifel-Hunsrück
      • Gutachterausschuss für den Bereich Rheinhessen-Nahe
      • Gutachterausschuss für den Bereich Rheinpfalz
      • Gutachterausschuss für den Bereich Westeifel-Mosel
      • Gutachterausschuss für den Bereich Westerwald-Taunus
      • Gutachterausschuss für den Bereich Westpfalz
  • Wertermittlung
    • Wertermittlung
    • Wertermittlung für Eigentümer und Rechteinhaber
    • Wertermittlung für Behörden und Gerichte
    • Erstattung eines Obergutachtens
    • Immobilienwertrechner
  • Kaufpreissammlung
    • Kaufpreissammlung
    • Auskünfte für öffentliche Stellen und Sachverständige
    • Auskünfte für andere Stellen und Personen
  • Marktdaten
    • Marktdaten
    • Landesgrundstücksmarktbericht Rheinland-Pfalz (LGMB)
    • Zuordnung der Gemarkungen zu Marktsegmenten
    • Örtliche Grundstücksmarktberichte
      • Örtliche Grundstücksmarktberichte
      • Gutachterausschuss für den Bereich Osteifel-Hunsrück
      • Gutachterausschuss für den Bereich Rheinhessen-Nahe
      • Gutachterausschuss für den Bereich Rheinpfalz
      • Gutachterausschuss für den Bereich Westeifel-Mosel
      • Gutachterausschuss für den Bereich Westerwald-Taunus
      • Gutachterausschuss für den Bereich Westpfalz
    • Umsatzdaten
  • Service
    • Service
    • Normen und Empfehlungen
    • Gutachterausschüsse für Grundstückswerte
    • Oberer Gutachterausschuss
    • Downloads
    • Gebührenübersicht
    • Weiterführende informative Internetadressen
    • Arbeitshilfen für Fachanwender
    • Login - Städtebauliche Sanierung
  • Startseite
  • Wertermittlung

Wertermittlung

Die Gutachterausschüsse für Grundstückwerte erstatten gemäß § 193 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Verkehrswertgutachten über unbebaute und bebaute Grundstücke sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z. B. Wohnungs-/Nießbrauchrechte, Wegerecht etc.). Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstückes oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Die Wertermittlung erfolgt nach den Vorschriften der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Weiterführende Informationen zu unseren Rechtsgrundlagen erhalten Sie hier.

Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ort, Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer) und des Wertermittlungsstichtages (aktueller oder zurückliegender Stichtag) erforderlich. Gerne können Sie dafür unser Antragsformular verwenden. Wenn Sie nicht Eigentümerin oder Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, weisen Sie Ihre Antragsberechtigung bitte durch Vollmacht oder Erbschein etc. nach.

Gutachten über den Verkehrswert können auch von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücksbewertung, zertifizierten Sachverständigen und sonstigen Sachverständigen erstellt werden. Die Gebühren für die Erstattung von Verkehrswertgutachten der Gutachterausschüsse richten sich nach der rheinland-pfälzischen Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) und sind abhängig von dem ermittelten Verkehrswert.

Verkehrswertgutachten

© pixabay.com

Wertermittlung für Eigentümer und Rechteinhaber

Klicken Sie hier, wenn Sie sich für ein Verkehrswertgutachten interessieren.

Gutachterliche Stellungnahme

© Pixabay.com

Wertermittlung für Behörden und Gerichte

Behörden können neben einem Verkehrswertgutachten auch eine gutachterliche Stellungnahme beantragen.

Obergutachten

© pixabay.com

Erstattung eines Obergutachtens

In besonderen Fällen kann durch den Oberen Gutachterausschuss ein Obergutachten erstellt werden.

Berechnungshilfe

© pixabay.com

Immobilienwertrechner

Webrechner für die überschlägige Vergleichswertermittlung von mit Einfamilienwohnhäusern (EFH) bebauten Grundstücken sowie Wohnungseigentum (WE).

Nach oben

Wichtige Informationen

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Transparenzgesetz
  • Sitemap

Nützliche Links

  • Links
  • Immobilienwertrechner
  • Geschäftsstellensuche
  • VermKV Shop

Infos zum Herunterladen

  • Normen und Empfehlungen
  • Antragsformulare
  • Arbeitshilfen für Fachanwender

Social Media

  • Facebook
  • Instagram