Die Ermittlung dieser durchschnittlichen Bodenwertniveaus ist auf Grundlage der von den Gutachterausschüssen neu beschlossenen Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2026 durch die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für jede Gemarkung erfolgt. Die durchschnittlichen Bodenwertniveaus fassen die Bodenrichtwerte einer Gemarkung für die unterschiedlichen Nutzungsarten (Wohnen, Mischgebiete, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft) zusammen.
Die durchschnittlichen Bodenwertniveaus können unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.geoportal.rlp.de/map?LAYER[visible]=1&LAYER[querylayer]=1&LAYER%5Bzoom%5D=1&LAYER%5Bid%5D=88121