Durchschnittliche Bodenwertniveaus für Rheinland-Pfalz erstmals veröffentlicht

Mit der Novellierung der Gutachterausschussverordnung Rheinland-Pfalz zum 01.01.2026 sind die generalisierten Bodenrichtwerte (auf Gemeindeebene zusammengefasste Bodenrichtwerte), welche bislang durch die Gutachterausschüsse ermittelt wurden, durch automatisiert abgeleitete durchschnittliche Bodenwertniveaus abgelöst worden.

Die Ermittlung dieser durchschnittlichen Bodenwertniveaus ist auf Grundlage der von den Gutachterausschüssen neu beschlossenen Bodenrichtwerten zum Stichtag 01.01.2026 durch die Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses für jede Gemarkung erfolgt. Die durchschnittlichen Bodenwertniveaus fassen die Bodenrichtwerte einer Gemarkung für die unterschiedlichen Nutzungsarten (Wohnen, Mischgebiete, Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft) zusammen.

Die durchschnittlichen Bodenwertniveaus können unter nachfolgendem Link abgerufen werden: https://www.geoportal.rlp.de/map?LAYER[visible]=1&LAYER[querylayer]=1&LAYER%5Bzoom%5D=1&LAYER%5Bid%5D=88121

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