Wir möchten Sie in Kenntnis setzen, dass der zum Modell des LGMB 2023 passende Immobilienwertrechner am 8. Januar 2026 außer Betrieb genommen wird.
Für Berechnungen nach dem Modell des LGMB 2023 durchführen zu können steht Ihnen weiterhin der LGMB 2023 (Kap. 4 – Ableitung der zur Wertermittlung erforderlichen Daten) selbst zur Verfügung. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die damaligen Beispielrechnung auf der Seite https://gutachterausschuesse.rlp.de/marktdaten/landesgrundstuecksmarktbericht-rheinland-pfalz-lgmb. Ebenso können Sie weiterhin über unseren Vertrieb die Vergleichsfaktoren für dieses Modell beziehen (https://lvermgeo.rlp.de/service/unser-service-fuer-sie).
Zur Ermittlung von Grundbesitzwerten für Zwecke der Erbschafts-/Schenkungs- bzw. Grunderwerbsteuer gem. §183 BewG und der damit verbundenen Verwendung der Excel-Rechner wenden Sie sich bitte direkt an das Landesamt für Steuern RLP (https://lfst.rlp.de/information/grund-und-boden).
Der Immobilienwertrechner passend zum LGMB 2025 wird bis Ende des Jahres 2027 verfügbar bleiben.