Wertermittlung für Eigentümer und Rechteinhaber

Eigentümerinnen und Eigentümer und Inhaberinnen und Inhaber von Rechten, die z. B. im Grundbuch nachgewiesen sind, können beim Gutachterausschuss Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken beantragen.