Wertermittlung für Behörden und Gerichte

Für behördliche Bewertungsanlässe oder in gerichtlichen Verfahren können ebenfalls Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken beantragt werden. Werden die Ergebnisse der Wertermittlung nur für den verwaltungsinternen Gebrauch benötigt, z. B. im Rahmen eines eigenen Verwaltungsverfahrens, kann auch eine gutachterliche Stellungnahme durch das vorsitzende Mitglied des Gutachterausschusses erstellt werden. Das Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme wird der öffentlichen Stelle ohne weitere Begründung mitgeteilt.