Gebühren einer Verkehrswertermittlung

Die für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens anfallenden Gebühren richten sich nach Nummer 23 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis) und sind abhängig von dem durch den Gutachterausschuss ermittelten Verkehrswert.

Mit einem Verkehrswert
bis zu 250.000,00 EUR3,7 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 640,00 EUR Grundgebühr
über 250.000,00 EUR bis zu 1 Mio. EUR1,3 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 1.270,00 EUR Grundgebühr
über 1 Mio. EUR0,8 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 1.790,00 EUR Grundgebühr
Die Gebühren verstehen sich zuzüglich voller Umsatzsteuersatz.

 

Mit einem Verkehrswert
bis zu 250.000,00 EUR6,6 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 830,00 EUR Grundgebühr
über 250.000,00 EUR bis zu 500.000,00 EUR2,7 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 1.860,00 EUR Grundgebühr
über 500.000,00 EUR bis zu 2,5 Mio EUR1,3 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 2.650,00 EUR Grundgebühr
über 2,5 Mio EUR bis zu 10 Mio EUR1,0 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 3.580,00 EUR Grundgebühr
über 10 Mio EUR0,8 von Tausend des ermittelten Verkehrswerts zuzüglich 5.750,00 EUR Grundgebühr
Die Gebühren verstehen sich zuzüglich voller Umsatzsteuersatz.

 

Gutachten über ein bebautes Grundstück mit einem Verkehrswert von 275.000,00 EUR ohne besonderen Schwierigkeitsgrad und ohne zu bewertende Rechte und Belastungen:
2,7 von Tausend des Verkehrswerts742,50 EUR
Grundgebühr1.860,00 EUR
Summe2.602,50 EUR
Umsatzsteuer (19 %)494,48 EUR
Gesamtgebühr3.096,98 EUR
Bei gutachterlichen Stellungnahmen (nur für Behörden) wird die Gebühr auf 15 % der Gebühr für ein Vollgutachten reduziert (464,55 EUR), bei einer Kaufpreisprüfung auf 10 % (309,70 EUR).

Gebühren für Auszüge und Marktdaten

Die für die Bereitstellung von Auszügen und Marktdaten anfallenden Gebühren richten sich nach den Nummern 27 bis 29 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis).

gedruckt oder als druckaufbereitete Datei51,00 bis 720,00 EUR
Die Gebühren verstehen sich zuzüglich voller Umsatzsteuersatz.

 

Schriftliche Auskunft, ohne Auszug aus der Bodenrichtwertkarte, über den Bodenrichtwert eines Grundstücks als Einzelnachweis oder in Listenform
je Grundstück28,00 bis 115,00 EUR

Auszug aus der Bodenrichtwertkarte gedruckt oder als druckaufbereitete Datei aus den Bodenrichtwertinformationen. Je Auszug im Format bis

DIN A336,00 EUR
DIN A256,00 EUR
DIN A179,00 EUR
DIN A099,00 EUR

Übersichten über generalisierte Bodenrichtwerte

Gesamtübersicht in Listenform gedruckt oder als druckaufbereitete Datei160,00 EUR
Teilübersicht in Listenform gedruckt oder als druckaufbereitete Datei22,50 bis 145,00 EUR

Onlinezugriff auf den Premiumdienst des Bodenrichtwertinformationssystems

je Stichtag der Bodenrichtwertermittlung und je nach Fläche des Zugriffbereichs107,00 bis 1.465,00 EUR

Bestandsdatenauszüge aus dem Bodenrichtwertinformationssystem je Stichtag der Bodenrichtwertermittlung und je Objekt

vom 1. bis zum 1.000 Objekt0,30 EUR
vom 1.001 bis zum 10.000 Objekt50 % der Gebühren für bis zu 1.000 Objekte
ab dem 10.001 Objekt25 % der Gebühren für bis zu 1.000 Objekte

Die Gebühren verstehen sich zuzüglich voller Umsatzsteuersatz.

Grundstücksmarktbericht
gedruckt oder als druckaufbereitete Datei37,00 bis 170,00 EUR
Landesgrundstücksmarktbericht 2023
gedruckt169,00 EUR
als druckaufbereitete Datei135,00 EUR
gedruckt und als druckaufbereitete Datei225,00 EUR
Einsichtnahme
bis zu einer Arbeitshalbstundekostenfrei
für jede weitere angefangene Arbeitsviertelstunde50 % der Gebühr für den Zeitaufwand nach lfd. Nr. 1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses
Auszug
aus vorliegenden Grundstücksmarktinformationen für den Bereich eines Gutachterausschusses je Auswertung und Jahr22,50 bis 90,00 EUR
aus den Grundstücksmarktinformationen je speziellem Teilmarkt oder räumlichen GebietGebühr für den Zeitaufwand nach lfd. Nr. 1 des Besonderen Gebührenverzeichnisses

 

Zur Information für Studierende und Forschungseinrichtungen bzgl. Auskünften über Daten der Gutachterausschüsse für wissenschaftliche Zwecke haben wir ein Merkblatt über die Daten, den zu beachtenden Datenschutz sowie evtl. eine Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung nach geltenden Gesetzen erstellt.