Auskünfte aus der Kaufpreissammlung für andere Stellen und Personen
Nach § 14 Abs. 2 GAVO sind anderen Stellen und Personen Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anonymisierter Form zu erteilen. Es muss sichergestellt sein, dass ein personifizierbarer Bezug aus dem Datensatz heraus nicht möglich ist (Art. 4 Nr. 5 DSGVO).
Das berechtigte Interesse (tatsächliches/wirtschaftliches Interesse /Zweck) ist im Antragsformular darzulegen.
Den Antrag auf Auskunft aus der Kaufpreissammlung finden Sie hier.
Nehmen Sie bitte frühzeitig telefonischen Kontakt mit der örtlich zuständigen Geschäftsstelle auf, um Einzelheiten zur Wahl der Selektionskriterien, zur Zahl der zu erwartenden Datensätze und deren Merkmalen sowie zu den zu erwartenden Kosten zu erfahren. Bei bereichsübergreifenden Auskunftsbegehren kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle mit dem Schwerpunkt Ihrer Anfrage.
Hinweise:
Das berechtigte Interesse ist darzulegen. Die sachgerechte Verwendung muss gewährleistet erscheinen. Es bedarf eines schriftlichen Antrags mit der Erklärung, dass die übermittelten Daten nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie übermittelt worden sind.
Die Auskünfte werden in Listenform (Excel/Word/PDF) verschlüsselt per E-Mail oder als analoger Ausdruck übermittelt.
Ansprechpartner für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind die örtlichen Gutachterausschüsse. Für Rheinland-Pfalz weite Auskünfte kontaktieren Sie bitte oga.rlp(at)vermkv.rlp.de.
Die Kosten für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung richten sich nach Nr. 27 der Landesverordnung über die Gebühren der Vermessungs- und Katasterbehörden und der Gutachterausschüsse (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Die Gebührenhöhe bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Nutzen und dem Zeitaufwand. Die Mindestgebühr beträgt 51,00 EUR. Die Geschäftsstellen geben vor dem endgültigen Auftrag gerne eine unverbindliche Kostenschätzung ab. Es empfiehlt sich eine rechtzeitige telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen Geschäftsstelle.
Informationen zu den Kosten finden Sie hier.