Der Obere Gutachterausschuss empfiehlt die Anwendung der aus der Zwischenauswertung ermittelten Zu- bzw. Abschläge zu den im Landesgrundstücksmarktbericht 2023 veröffentlichten Sachwertfaktoren bzw. Liegenschaftszinssätzen für mit Ein- und Zweifamilienwohnhäusern bebaute Grundstücke zur zeitlichen Anpassung über den Stichtag 01.01.2022 hinaus auf den Stichtag 01.01.2023.