Die zuletzt zum LGMB 2023 veröffentlichten Indexreihen für bebaute Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke und Wohnungseigentume sind zum 1.1.2023 fortgeschrieben worden.
Die Ausführungen im Landesgrundstücksmarktbericht 2023 zu der Preisentwicklung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern sowie Wohnungeigentumen (Abschnitt 2.3) wurde um die Daten der ersten Hälfte 2023 fortgeschrieben.
Ergänzend zu den Modellbeschreibungen im Landesgrundstücksmarktbericht 2023 liegt der Ermittlung von Bewirtschaftungskosten der im LGMB 2023 veröffentlichten Liegenschaftszinssätze nachfolgendes Bewirtschaftungskostenmodell zugrunde.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus hat statistische Auswertungen über die Entwicklung des Immobilienmarktes in ihrem Zuständigkeitsbereich zusammengestellt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich Westerwald-Taunus hat statistische Auswertungen über die Entwicklung des Immobilienmarktes in ihrem Zuständigkeitsbereich zusammengestellt.
Die zuletzt zum 1.1.2022 abgeleiteten Indexreihen der Landkreise und kreisfreien Städte für die unbebauten Grundstücksarten Wohnbauland, Gewerbebauland, Acker, Grünland, Weinberge und Wald sind zum 1.1.2023 fortgeschrieben worden.
Der Obere Gutachterausschuss empfiehlt die Anwendung der aus der Zwischenauswertung ermittelten Zu- bzw. Abschläge zu den im Landesgrundstücksmarktbericht 2023 veröffentlichten Sachwertfaktoren bzw. Liegenschaftszinssätzen für mit Ein- und Zweifamilienwohnhäusern bebaute Grundstücke zur zeitlichen Anpassung über den Stichtag 01.01.2022 hinaus auf den Stichtag 01.01.2023.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich Osteifel-Hunsrück hat die Anzahl der Kauffälle sowie die Geld- und Flächenumsätze auf dem Immobilienmarkt in ihrem Zuständigkeitsbereich für das Jahr 2022 analysiert und in einer Broschüre zusammengestellt.
Die Ausführungen im Landesgrundstücksmarktbericht 2023 zu der Preisentwicklung von Ein- und Zweifamilienwohnhäusern sowie Wohnungeigentumen (Abschnitt 2.3) wurde um die Daten der zweiten Hälfte 2022 fortgeschrieben.