Die zuletzt zum 1.1.2022 abgeleiteten Indexreihen der Landkreise und kreisfreien Städte für die unbebauten Grundstücksarten Wohnbauland, Gewerbebauland, Acker, Grünland, Weinberge und Wald sind zum 1.1.2023 fortgeschrieben worden.

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Der Obere Gutachterausschuss empfiehlt die Anwendung der aus der Zwischenauswertung ermittelten Zu- bzw. Abschläge zu den im Landesgrundstücksmarktbericht 2023 veröffentlichten Sachwertfaktoren bzw. Liegenschaftszinssätzen für mit Ein- und Zweifamilienwohnhäusern bebaute Grundstücke zur zeitlichen Anpassung über den Stichtag 01.01.2022 hinaus auf den Stichtag 01.01.2023.

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